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   BSG, 24.02.1967 - 2 RU 114/65   

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https://dejure.org/1967,10882
BSG, 24.02.1967 - 2 RU 114/65 (https://dejure.org/1967,10882)
BSG, Entscheidung vom 24.02.1967 - 2 RU 114/65 (https://dejure.org/1967,10882)
BSG, Entscheidung vom 24. Februar 1967 - 2 RU 114/65 (https://dejure.org/1967,10882)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 08.12.1998 - B 2 U 1/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - psychisches Trauma -

    Ebenso wie bei körperlichen Auswirkungen eines Unfalles darf auch bei Vorgängen im Bereich des Psychischen und Geistigen nicht unter Anlegung eines generalisierenden Maßstabs darauf abgestellt werden, ob die Auswirkungen des Unfalls auch bei einem durchschnittlichen Menschen erfahrungsgemäß gleiche oder ähnliche Folgen gehabt hätten; vielmehr ist grundsätzlich zu prüfen, welche Folgen die Auswirkungen des Unfalls, dh die seelische Belastung, gerade bei dem betroffenen Menschen infolge der Eigenart seiner Persönlichkeit gehabt hat (BSG Urteil vom 24. Februar 1967 - 2 RU 114/65 - SGb 1967, 542, 543; Schönberger/Mehrtens/Valentin, aaO, S 255).
  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

    Aber auch hinsichtlich der schadensstiftenden Unfallursache ist in der Rechtsprechung weitgehend klargestellt, daß insoweit nicht nur körperliche und organische Geschehensabläufe, von rechtlicher Bedeutung sind (vgl BSGE 18, 173, 175 = SozR Nr. 61 zu § 542 RVO aF; Urteil des Bundessozialgerichts -BSG vom 29. April 1964 - 2 RU 215/60 in DMW 1964 Seite 2299; Urteil vom 24. Februar 1967 - 2 RU 114/65 in SGb 1967, 542; Beschluß des BSG vom 5. Februar 1980 - 2 BU 31/79).
  • BSG, 05.02.1980 - 2 BU 31/79
    - 2 RU 114/65 - (SGb 1967, 542) der Senat seine Auffassung nochmals ausdrücklich betont.
  • LSG Hessen, 25.10.1978 - L 3 U 180/74

    Suicid; Betriebsratvorsitzender

    Hiervon sind in Schrifttum und Rechtsprechung Ausnahmen gemacht worden, wenn sich der Versicherte im Zeitpunkt des Suicids infolge der Auswirkung von Unfallfolgen in einem Zustand der wesentlichen Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Willensbildung befand (vgl. BSG, Urteile vom 18.12.1962 - 2 RU 74/57 - in E 18, 163 = NJW 1963, 1691 mit Anmerkung von Witter; 29.5.1964 - 2 RU 96/59; 29.4.1964 - 2 RU 215/60; 24.2.1967 - 2 RU 114/65; Hess. LSG, Urteil vom 18.2.1976 - L 3/U - 1154/72).
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